# Statuten des Biersportvereins Region Bern (BSVRB)

## Art. 1 -- Name, Sitz und Gründung

Der Verein wurde am 27. Dezember 2018 von Raphael Lauper, Marco Badurina
und Simon Stauffer gegründet.

## Art. 2 -- Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Bierkultur in der Region Bern
sowie die Pflege von Geselligkeit, Kreativität und kameradschaftlichem
Austausch. Er organisiert regelmässig Vereinsabende sowie
Bierbrauwettbewerbe, Degustationen und weitere Anlässe, bei denen das
gemeinsame Erleben und die Freude am Bier im Vordergrund stehen.\
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Der Verein kann eigene Biere entwickeln und in kleiner Menge selbst
herstellen oder durch geeignete Partner brauen lassen. Überschüsse aus
Vereinstätigkeiten werden ausschliesslich zur Förderung des
Vereinszwecks oder gemeinnütziger Projekte verwendet. Eine
Gewinnverteilung an Mitglieder ist ausgeschlossen.

## Art. 3 -- Vereinsbier

Der Verein kann jährlich bis zu 400 Liter Bier selbst brauen. Bei
Überschreitung dieser Menge oder wachsender Nachfrage erfolgt die
Produktion in Zusammenarbeit mit einer Lohnbrauerei. Die Auswahl von
Sorte, Rezeptur und Brauerei erfolgt durch Vereinsbeschluss.

## Art. 4 -- Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck
unterstützt. Der Verein unterscheidet zwischen Aktiv- und
Passivmitgliedern:\
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- Aktivmitglieder engagieren sich im Vereinsleben und verfügen über
Stimmrecht an der Generalversammlung.\
- Passivmitglieder erwerben mit dem Bezug einer festgelegten Menge
Vereinsbier eine befristete Mitgliedschaft ohne Stimmrecht. Die Anzahl
Passivmitglieder und deren Beitrag orientieren sich an der produzierten
Biermenge und den Kosten der Bierherstellung. Die Mitgliedschaft kann
durch erneuten Bezug verlängert werden.\
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Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Austritt ist jederzeit
möglich.

## Art. 5 -- Organe

Die Organe des Vereins sind:\
- Die Generalversammlung\
- Der Vorstand\
- Die Revisionsstelle (optional)

## Art. 6 -- Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird auf
Antrag eines Aktivmitglieds einberufen. Die ordentliche
Generalversammlung findet in der Regel jährlich an einem Samstag im
Dezember statt. Sie entscheidet über Statutenänderungen, Wahlen,
Finanzen und grundsätzliche Vereinsangelegenheiten.

## Art. 7 -- Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird durch die
Generalversammlung gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte und
vertritt den Verein nach aussen. Der Präsident kann im Rahmen des
Vereinszwecks eigenverantwortlich handeln, sofern keine
Generalversammlungsbeschlüsse erforderlich sind. Der Vorstand kann für
einzelne Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.

## Art. 8 -- Finanzen und Beiträge

Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus
Veranstaltungen sowie freiwillige Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge
wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.\
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Aktivmitglieder leisten einen fixen Beitrag. Der Präsident oder die
Präsidentin entrichtet einen erhöhten Beitrag als Ausdruck besonderer
Verantwortung. Passivmitgliederbeiträge orientieren sich an der jeweils
bezogenen Biermenge und decken Herstellungskosten sowie einen
symbolischen Vereinsbeitrag ab.

## Art. 9 -- Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist
ausgeschlossen.

## Art. 10 -- Datenschutz und Bildrechte

Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos von
Vereinsanlässen für interne sowie vereinsbezogene Publikationen (z. B.
Website, Social Media) verwendet werden dürfen. Persönliche Daten werden
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

## Art. 11 -- Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn dieses den
Vereinszweck grob verletzt oder das Vereinsleben wiederholt stört. Gegen
den Ausschluss kann das Mitglied Rekurs bei der Generalversammlung
einlegen.

## Art. 12 -- Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch eine eigens zu diesem Zweck
einberufene Generalversammlung beschlossen werden. Ein verbleibendes
Vermögen fällt an eine gemeinnützige Organisation in der Region Bern mit
ähnlichem Zweck.
