BSVRB2018Biersportverein
Region Bern

Statuten des Biersportvereins Region Bern (BSVRB)

Art. 1 -- Name, Sitz und Gründung

Der Verein wurde am 27. Dezember 2018 von Raphael Lauper, Marco Badurina und Simon Stauffer gegründet.

Art. 2 -- Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung der Bierkultur in der Region Bern sowie die Pflege von Geselligkeit, Kreativität und kameradschaftlichem Austausch. Er organisiert regelmässig Vereinsabende sowie Bierbrauwettbewerbe, Degustationen und weitere Anlässe, bei denen das gemeinsame Erleben und die Freude am Bier im Vordergrund stehen.

Der Verein kann eigene Biere entwickeln und in kleiner Menge selbst herstellen oder durch geeignete Partner brauen lassen. Überschüsse aus Vereinstätigkeiten werden ausschliesslich zur Förderung des Vereinszwecks oder gemeinnütziger Projekte verwendet. Eine Gewinnverteilung an Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 3 -- Vereinsbier

Der Verein kann jährlich bis zu 400 Liter Bier selbst brauen. Bei Überschreitung dieser Menge oder wachsender Nachfrage erfolgt die Produktion in Zusammenarbeit mit einer Lohnbrauerei. Die Auswahl von Sorte, Rezeptur und Brauerei erfolgt durch Vereinsbeschluss.

Art. 4 -- Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Verein unterscheidet zwischen Aktiv- und Passivmitgliedern:

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Austritt ist jederzeit möglich.

Art. 5 -- Organe

Die Organe des Vereins sind:

Art. 6 -- Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird auf Antrag eines Aktivmitglieds einberufen. Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel jährlich an einem Samstag im Dezember statt. Sie entscheidet über Statutenänderungen, Wahlen, Finanzen und grundsätzliche Vereinsangelegenheiten.

Art. 7 -- Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird durch die Generalversammlung gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Der Präsident kann im Rahmen des Vereinszwecks eigenverantwortlich handeln, sofern keine Generalversammlungsbeschlüsse erforderlich sind. Der Vorstand kann für einzelne Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.

Art. 8 -- Finanzen und Beiträge

Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen sowie freiwillige Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.

Aktivmitglieder leisten einen fixen Beitrag. Der Präsident oder die Präsidentin entrichtet einen erhöhten Beitrag als Ausdruck besonderer Verantwortung. Passivmitgliederbeiträge orientieren sich an der jeweils bezogenen Biermenge und decken Herstellungskosten sowie einen symbolischen Vereinsbeitrag ab.

Art. 9 -- Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 10 -- Datenschutz und Bildrechte

Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos von Vereinsanlässen für interne sowie vereinsbezogene Publikationen (z. B. Website, Social Media) verwendet werden dürfen. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Art. 11 -- Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn dieses den Vereinszweck grob verletzt oder das Vereinsleben wiederholt stört. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied Rekurs bei der Generalversammlung einlegen.

Art. 12 -- Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung beschlossen werden. Ein verbleibendes Vermögen fällt an eine gemeinnützige Organisation in der Region Bern mit ähnlichem Zweck.

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